Unsere Leistungen
Medizinische Maßnahmen
Bei körperlichen Erkrankungen besteht manchmal die Notwendigkeit, dass Ihr Arzt bestimmte medizinische Maßnahmen verordnet, die Sie oder Ihre Angehörigen nicht alleine durchführen können. Hier stehen wir Ihnen dann bei Seite und führen die verordneten Maßnahmen in Ihrer gewohnten Umgebung, Ihrem Zuhause, für Sie aus.
Hilfe bei alltäglichen Ritualen
Im Alter nehmen Kraft und Fähigkeit ab. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Selbständigkeit zu erhalten und stehen Ihnen zur Seite wenn Sie Hilfe brauchen. Wir nehmen uns viel Zeit, Ihre Wünsche und Bedürfnisse genau zu erfassen. Wir helfen Menschen bei der Durchführung alltäglicher Rituale.
Beratungseinsätze nach §37
Ein Beratungseinsatz (Pflegepflichteinsatz) nach § 37 SGB XI Absatz 3 ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend. Pflegebedürftige die Kombinationsleistung oder Sachleistungen in Anspruch nehmen, können einen Beratungseinsatz freiwillig ausführen lassen. Bei Pflegegrad 1, 2 und 3 ist ein Beratungseinsatz halbjährlich durchzuführen und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Urlaubsvertretung / Verhinderungspflege
Pfelgebedürftge, die von ihren Angehörigen versorgt und betreut werden, könne Verhinderungspflege erhalten, wenn diese aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen eine Vertretung benötigt wird. Hier unterstützen wir gerne durch Kurzzeitige Pflege.